Alle staatliche Tätigkeit erfordert eine
- gültige,
- gesetzliche Grundlage,
zumal
- jedes Verwaltungshandeln an ein Gesetz gebunden ist.
Ein Spezialfall liegt vor,
- wenn es um die Bewilligungspflicht zur Benutzung des öffentlichen Grundes geht.
Literatur
- MOSIMANN HANS-JAKOB / BÖHME ANNA, Öffentliches Recht – Ein Grundriss für Studium und Praxis, 4. Auflage, Zürich / Genf 2025
- HÄFELIN ULRICH / MÜLLER GEORG / UHLMANN FELIX, Allgemeines Verwaltungsrecht, 6. Auflage, Zürich/St. Gallen 2010, Seiten 83 – 163
Judikatur
- Bewilligungspflicht ohne gesetzliche Grundlage
- BGE 135 I 302, Erw. 3.2
- BGE 128 I 274, Erw. 3.1
- BGE 128 I 274, Erw. 3.3
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