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Prinzipien des Verwaltungshandelns

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Grundsatz

Rechtsgebiet:
Prinzipien des Verwaltungshandelns
Stichworte:
Behörden, BV 8 Abs. 1, BV 9, Rechtsgleichheit, Staat, Verwaltung, Verwaltungsbehörden, Verwaltungshandeln, Verwaltungsprinzipien, Verwaltungsrechtsprinzipien, Voraussetzungen, Willkürverbot
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Herausgeber
Verlag:
LAWMEDIA AG

Prinzip

Der Rechtsgleichheits-Grundsatz von BV 8 Abs. 1 ist

  • einerseits
    • Grundrecht,
  • andererseits
    • verpflichtender Grundsatz für
      • alle staatlichen Organe
      • auf allen Ebenen,
      • Rechte und Pflichten
      • nach allgemeinen und gleichen Massstäben
    • festzulegen bzw. zu beurteilen.

Bedeutung der rechtsgleiche Behandlung

  • «Gleiches ist nach Massgabe seiner Gleichheit gleich,
  • Ungleiches nach Massgabe seiner Ungleichheit ungleich zu behandeln.»

Quelle: MOSIMANN HANS-JAKOB / BÖHME ANNA, Öffentliches Recht – Ein Grundriss für Studium und Praxis, 4. Auflage, Zürich / Genf 2025, Rz 14.10 / S. 238

Literatur

  • MOSIMANN HANS-JAKOB / BÖHME ANNA, Öffentliches Recht – Ein Grundriss für Studium und Praxis, 4. Auflage, Zürich / Genf 2025
  • HÄFELIN ULRICH / MÜLLER GEORG / UHLMANN FELIX, Allgemeines Verwaltungsrecht, 6. Auflage, Zürich/St. Gallen 2010, Seiten 83 – 163

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