ZPO 232 Abs. 2, BV 29 Abs. 2 + EMRK 6 / OR 530 ff. Schriftliche Schlussvorträge Verzichten die Streitparteien gemeinsam auf mündliche Schlussvorträge und beantragen, schriftliche Parteivorträge einzureichen, hat das Gericht nicht Gelegenheit zu einem zweiten Vortrag zu geben. ZPO 232 muss laut BGer so verstanden werden, dass: ein gleichzeitig einzureichender, einfacher schriftlicher Schlussvortrag […]
Gerichtsverhandlung: Schriftliche Schlussvorträge (Replikrecht) / Liquidation einer einfachen Gesellschaft: Arbeitsbeitrag vs. aussergesellschaftliche Leistungen