ArGV3 26 Abs. 1 + Abs. 2 Überwachungs- und Kontrollsysteme, die das Verhalten der Arbeitnehmer überwachen, sind unzulässig (vgl. Art. 26 Abs. 1 ArGV3). Verboten sind sie vor allem dann, wenn sie einzig der Überwachung der Arbeitnehmer dienen. Nicht verboten sind demgegenüber Systeme, die auch für andere Zwecke einsetzbar sind (vgl. Art. 26 Abs. 2 […]
Videoüberwachung in Verteilzentrale wegen Mundraubs
