Inkrafttreten: 01.07.2021 Der über drei Monate aufgezinste Saron (kurz: SAR3MC) dient künftig als Referenzzinssatz bei der Berechnung des Höchstzinssatzes für Konsumkredite. Der Bundesrat (BR) hat am 19.05.2021 eine entsprechende Änderung der Konsumkreditverordnung gutgeheissen und auf den 01.07.2021 in Kraft gesetzt. Am Berechnungsmechanismus ändert sich nichts. IST-Stand Bisherige Berechnungsgrundlage Die Berechnung des Höchstzinses basiert im Moment […]
Höchstzinssatz für Konsumkredite: Neuer Referenzzinssatz als Berechnungsbasis