Bei Verzicht auf Quarantäne-Abkürzung endet neu die Erwerbsersatzpflicht nach 7 Tagen Seit 08.02.2021 lässt sich die Corona-Quarantäne abkürzen, auf 7 Tage. Wir berichteten: Coronavirus (COVID-19): Einreise in die Schweiz ab MO 08.02.2021 (Unterkapitel „Vorgehen nach der Einreise“) Der Bundesrat hat – wenig bekanntgemacht – gleichzeitig den Lohnersatz bei der Corona-Quarantäne gekürzt: Erhielten Arbeitnehmer (ohne Lohnfortzahlungspflicht) […]
Coronavirus (COVID-19): Erwerbsersatz-Kürzung in der Quarantäne