Arbeitnehmer hätten beim Wechsel der beruflichen Vorsorgeeinrichtung durch den Arbeitgeber ein echtes Mitbestimmungsrecht. Die Kündigung des Anschlussvertrages mit der bisherigen Pensionskasse durch den Arbeitgeber setze die vorgängige Zustimmung des Personals voraus. Fehle diese, sei die Kündigung ungültig. Sachverhalt Mehrere Berufsverbände hatten die Anschlussvereinbarung mit der bisherigen beruflichen Vorsorgeeinrichtung per Ende 2017 gekündigt. Prozess-History Bernische BVG- […]
Pensionskasse: Mitbestimmung des Personals beim PK-Wechsel