Der Bundesrat hat am 08.05.2020 die befristete Änderung der Verordnung über das Gewerbe der Reisenden (RGV) beschlossen. Die Verordnungsänderung bezweckt, die Auswirkungen der epidemien-rechtlichen Massnahmen für das „Schaustellergewerbe“ zu mildern: Verlängerung der Sicherheitsnachweise um sechs Monate Automatische Anerkennung ausländischer Inspektionsstellen. Mehr: Coronavirus: Befristete Änderung der Reisendengewerbe-Verordnung | admin.ch Quelle LawMedia Redaktionsteam […]
Coronavirus (COVID-19): Befristete Änderung der Reisendengewerbe-Verordnung