Die neuen Bestimmungen über die Landesverweisung von straffälligen Ausländern sind nur auf Delikte anwendbar, die nach dessen Inkrafttreten vom 01.10.2016 begangen wurden. Der ausländerrechtliche Widerruf einer Niederlassungsbewilligung ist gemäss neuer Praxis des Bundesgerichts unzulässig, wenn er nur damit begründet wird, dass ein Delikt begangen wurde, für welches ein Strafgerichtbereits eine Strafe oder Massnahme verhängt, jedoch […]
Landesverweisung straffälliger Ausländer: Kompetenz-Abgrenzung von Verwaltungsbehörden + Strafbehörden