SchKG 17, SchKG 285 ff., ZGB 566 Abs. 1 Die Beschwerdeführer haben die Erbschaft ausgeschlagen. Die Ausschlagung des Nachlasses führt rückwirkend (ex tunc) zum Verlust der Erbenstellung. Daran ändert auch ein allfälliger Überschuss aus der konkursamtlichen Liquidation der Verlassenschaft nichts. Die Ausschlagung führt zum Wegfall der Erbeneigenschaft der Ausschlagenden und sie werden durch die potentielle […]
Nachlasskonkurs: Keine Beschwerde- und Kollokationsplananfechtung der Erben, die die Erbschaft ausschlugen
