SchKG 85 Die Kernpunkte in der Betreibungsaufhebungs-Streitsache 5A_216/2018 waren: Klageberechtigung Falls die Betreibung erloschen ist, kann die Betreibungsaufhebungsklage nicht mehr erhoben werden Klagezeitpunkt Die Betreibungsaufhebungsklage kann aber vor Einleitung eines allfälligen Verfahrens betreffend definitive Rechtsöffnung eingeleitet Urkundenanforderungen und Beweismass An den Urkundenbeweis und an das Beweismass werden die gleichen Anforderungen wie an die Einwendungen bei […]
Aufhebung der Betreibung: Voraussetzungen
