Berufliche Gründe / Beweislastverteilung Als Bedingung für den Abzug der Fahrkosten stellt aDBG 26 Abs. 1 lit. a auf die „Notwendigkeit“ ab. Dabei sieht die Berufskostenverordnung betreffend öffentliche Verkehrsmittel nur den Abzug tatsächlich entstandener Kosten als notwendige Fahrkosten vor. Unter diesen Voraussetzungen können die Mehrkosten, welche durch den Erwerb eines Generalabonnements erster Klasse, anstatt eines […]
Berufskosten: Abzug SBB-Generalabonnement 1. Klasse
