Erschliessung / Dienstbarkeit Die vorfrageweise Beurteilung eines zivil-rechtlichen Sachverhalts im Baubewilligungsverfahren, d.h. in einem verwaltungsrechtlichen Verfahren, ist für die Zivilgerichte nicht bindend. Quelle BGer 1C_246/2015 vom 04.03.2016 Weiterführende Informationen / Linktipps BGer 1C_246/2015 | bger.ch Baubewilligung Rechtsgenügende Erschliessung Vertragliches Wegrecht […]
Bindungswirkung einer vorfrageweisen Beurteilung im Baubewilligungsverfahren für den Zivilrichter?
