SchKG 272 Abs. 1 Ziff. 3 Die ernsthafte Versicherung einer Person, sie hätte von einem Vierten erfahren, dass der Schuldner bei einer bestimmten Bank Vermögenswerte besitze, genügt als Glaubhaftmachung für das Vorhandensein von Vermögen nicht. Quelle Obergericht des Kantons Zürich, II. Zivilkammer, Urteil vom 05.09.2017 PS170179 ZR 116 (2017), Nr. 62, S. 209 ff. Weiterführende […]
Arrest – Glaubhaftmachung von Arrestsubstrat