BV 29 Abs. 2, BV 53 Abs. 1 und BV 317 Abs. 2 i.V.m. ZPO 227 Abs. 1 Erweitert eine Partei nach Berufungserhebung mit einer Eingabe ihr Rechtsbegehren und tritt das Gericht darauf ein, so hat es der Gegenpartei unter Fristansetzung Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Eine Zustellung der Eingabe an die Gegenpartei bloss zur […]
Klageänderung im Berufungsverfahren und rechtliches Gehör
