B und C sind Eigentümer eines im Kanton Genf gelegenen landwirtschaftlichen Grundstücks, welches in einem Kiesabbauplan enthalten ist. Gemäss Kiesabbauplan soll das Grundstück ab dem Jahr 2054 als Kiesgrube ausgebeutet werden.
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Kiesgrube in der Landwirtschaftszone: BGBB-Nichtunterstellung nur während des Kiesabbau-Betriebs
