SchKG 92 Abs. 1 Ziffer 8 Die Corona-Nothilfe gilt gestützt auf Art. 11 Abs. 4 i.V.m. Art. 11 Abs. 1 des Bundesgesetzes über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie (Covid-19-Gesetz) als Fürsorgeleistung gemäss SchKG 92 Abs. 1 Ziffer 8 und ist damit unpfändbar, weshalb ein diesbezüglicher Eingriff in das Existenzminimum zur Nichtigkeit der Pfändung führt. Da das […]
Corona-Nothilfe für Kulturschaffende ist unpfändbar
