Ausgangslage Sofern und soweit Testamente nicht dem Notariat oder dem beurkundenden Notar resp. der Schweizerischen Zentrale Testamentsregister (ZTR) zur Aufbewahrung mit Einlieferungsauftrag übergeben wurde, stellt sich stets die Frage, ob das Testament vom Finder pflichtgemäss der Eröffnungsbehörde eingereicht wird oder wurde. Bei Erbverträgen ist die Rechts- und Sachlage etwas anders. Hiezu auch nachfolgend. Agenda Ausgangslage Einlieferungspflicht (ZGB 556 Abs. 1) Norm […]
«Wussten Sie…?» …dass die Einlieferung eines Testaments Bürgerpflicht ist und, dass diese im Gesetz für Erbverträge nicht vorgesehen ist?
