Nach Anpassungen am vorinstanzlich festgestellten Sachverhalt und Beurteilung der Steuerneutralität der Unternehmensspaltung ging das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich (VerwGerZH) im Sinne der einhelligen Lehre und Rechtsprechung davon aus, dass in der abspaltenden Gesellschaft angefallene Verlustvorträge auf die Steuerpflichtige übergegangen sind. Darin waren sich offenbar auch die Verfahrensbeteiligten einig. Die Vorinstanz war aber in Bezug auf die quantitative Bemessung der bei der Steuerpflichtigen verrechenbaren Vorjahresverluste zu Unrecht zu einer Ermessensveranlagung übergegangen, weil noch […]
Verlustvortrag-Zuordnung zwischen der abspaltenden und abgespaltenen Gesellschaft
