Warnung Die Übergangsfrist zur Erhältlichmachung der Bewilligung für Vermögensverwalter und Trustees endet am 31.12.2022. Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA gab in ihrer jüngsten Aufsichtsmitteilung einen ersten Einblick über die Massnahmen, welche bei Vermögensverwaltern und Trustees bisher eingeleitet wurden. Einleitung Die FINMA publizierte eine neue Aufsichtsmitteilung, um Vermögensverwaltern und Trustees für die Bekanntgabe des aktuellen Stands im […]
FINMA-Aufsichtsmitteilung für Vermögenverwalter und Trustees: Erste Massnahmen bei verspäteten Gesuchen
