Bildquelle: baselland.ch SchKG 88 Abs. 2 Die Aufsichtsbehörde Schuldbetreibung des Kantons Basel-Landschaft (AB SchKG BL) hatte eine Beschwerde des Kantons Basel-Stadt, vertreten durch das Amt für Sozialbeiträge, gegen das Betreibungsamt Basel-Landschaft zu beurteilen. Es ging im Allgemeinen um die Wirksamkeit eines Zahlungsbefehls resp. die Fortsetzung der Betreibung und im Speziellen um die Dauer des Fristenstillstands gemäss SchKG […]
Rechtzeitigkeit der Betreibungsfortsetzung nach Rechtsöffnungsentscheid