Die Vorinstanz kann bei der Frage des Arrestes aufgrund eines ausländischen Schiedsgerichtsurteils dessen Ergebnis direkt der freien Beweiswürdigung unterwerfen und ohne Willkür annehmen, dass es keine Anerkennung brauche.
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Arresteinsprache: Glaubhaftmachung einer Forderung aufgrund eines ausländischen Schiedsgerichtsurteils