Das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) hat entschieden, dass die Kündigung einer Professorin der ETH Zürich weder missbräuchlich noch geschlechterdiskriminierend war. Da es für die Kündigung an einer vorangehenden Ermahnung fehlte, sprach das BVGer der Professorin eine Entschädigung von 8 Monatslöhnen zu. Sachverhalt Mehrere Doktorandinnen und Doktoranden der Eidgenössischen Technischen Hochschule Zürich (ETHZ) hatten sich 2017 bei der […]
ETH-Professorin zu Recht entlassen
