Referendums-Vorbehalt Der Bundesrat (BR) hat die Erhöhung der Umsatzgrenze für die Mehrwertsteuerpflicht von bisher CHF 150 000 auf neu CHF 250 000 für nicht-gewinnstrebige, ehrenamtlich geführte Sport- und Kulturvereine und gemeinnützige Institutionen auf den 01.01.2023 in Kraft. Das Parlament hat in der Wintersession 2021 die Umsatzgrenze für die Mehrwertsteuerpflicht von nicht-gewinnstrebigen, ehrenamtlich geführten Sport- und […]
Vereine: BR setzt Lockerung der Mehrwertsteuerpflicht per 01.01.2023 in Kraft
