BGFA 8 Abs. 1 lit. b Ein Wirtschaftsanwalt wurde im Rahmen der Strafuntersuchung gegen den ehemaligen Raiffeisen-CEO Pierin Vincenz von der Staatsanwaltschaft III des Kantons Zürich per mittlerweile rechtskräftigem Strafbefehl wegen mehrfacher Gehilfenschaft zu Betrug im Sinne von Art. 146 Abs. 1 i.V.m. Art. 25 StGB schuldig gesprochen. Die Anwaltsaufsichtskommission des Kantons Zürich eröffnete ein Verfahren gegen den […]
Disziplinarverfahren gegen Anwalt: Kein neues Aufrollen des Strafverfahrens