OR 269 Sachverhalt Im vorliegenden Fall hatten beide Vorinstanzen die von den beiden Mietern angefochtene Kündigung wegen Treuwidrigkeit aufgehoben. Die obere kantonale Instanz hatte erwogen, dass der Vermieter aufgrund seiner von ihm vorgelegten Unterlagen bei einer Neuvermietung keine höhere nicht missbräuchliche Nettorendite erzielen könne. Bundesgerichtliche Rechtsprechung Gemäss langjähriger Rechtsprechung des Bundesgerichts (BGer) sind Ertragsoptimierungskündigungen grundsätzlich zulässig. Eine […]
Ertragsoptimierungskündigungen: «The Seven Thinking Steps“ der Nettorenditenberechnung»
