OR 324a / OR 324b Da der Bundesrat (BR) die Corona-Massnahmen per 01.04.2022 aufgehoben hat, stellt sich für neu coronapositiv getestete Betroffene die Frage, wie sie im Arbeitsverhältnis vorzugehen haben. Seit 01.04.2022 ist eine Coronaerkrankung zu behandeln wie jede andere Krankheit. Für den Nachweis der Arbeitsunfähigkeit ist in der Regel ein Arztzeugnis notwendig und ausreichend. […]
Corona-bedingte Arbeitsunfähigkeit nach dem 01.04.2022: Wie ist die Sach- und Rechtslage?
