Das Bundesgericht (BGer) hat die Verwendung eines software-basierten „Keyloggers“ zur Aufzeichnung der Tastatureingaben eines Verdächtigten in einer Drogenermittlung genehmigt und damit den Entscheid des Zwangsmassnahmengerichts des Obergerichts des Kantons Zürich aufgehoben: Als «technisches Überwachungsgerät» im Sinne des Gesetzes könne neben einem „physischen Keylogger“ auch eine entsprechende Software gelten. Mit dieser Begründung hat das BGer die Beschwerde der Oberstaatsanwaltschaft des […]
Geheime Überwachungsmassnahmen: Staatsanwaltschaften dürfen Keylogger-Software verwenden
