ZGB 129; ZGB 134; ZGB 279; ZPO 295 Bei der Kindesunterhalt-Abänderungsklage ist zu berücksichtigen: Zulässiger Rechtsweg Bei einer Änderung des Kindesunterhalts, der in einem eherechtlichen Verfahren festgelegt wurde, ist auf Abänderung des Scheidungsurteils zu klagen. Nicht gangbarer Rechtsweg Der Rechtsweg über die selbstständige Unterhaltsabänderungsklage gemäss ZPO 295 mit vorgängigem Schlichtungsverfahren, steht dagegen nicht offen. Quelle […]
Kindesunterhalt: Abänderung