OR 267a Grundsätzlich ist der Vermieter auf Wunsch des Mieters zur Rücknahme der Mietsache verpflichtet und kann die Entgegennahme der Schlüssel zum Mietobjekt nicht verweigern. Der Vermieter hat bei der Rückgabe den Zustand der Mietsache zu prüfen und allfällige Mängel, für die er den Mieter haftbar machen will, sofort zu rügen. Die Praxis der Zürcher […]
Mietobjektrückgabe: Frist für Mängelrüge
