Das geltende Sexualstrafrecht darf nicht so ausgelegt werden, dass die fehlende Einverständniserklärung in eine sexuelle Handlung («Nur-Ja-heisst-Ja») ausreichen würde, um jemanden wegen sexueller Nötigung oder Vergewaltigung zu verurteilen. Dies würde den Grundsatz «keine Strafe ohne Gesetz» verletzen. Sachverhalt Das Strafgericht des Kantons Genf hat im September 2020 einen Beschuldigten wegen sexueller Nötigung und Vergewaltigung verurteilt. […]
«Nur-Ja-heisst-Ja» kommt im geltenden Sexualstrafrecht nicht zur Anwendung