StGB 69 Abs. 1, StPO 263 Abs. 1 lit. d, VID 30 Abs. 2 lit. g Von einer Domain (Domäne), als Adressierung einer inkriminierten Internetwebsite, ging eine Gefahr aus für strafrechtlich geschützte Rechtsgüter die öffentliche Ordnung. Ohne eine Sperrung der Domain bliebe der Zugriff auf die betreffende Website weiterhin möglich würden die Internetnutzer weiterhin Gefahr […]
Einziehungsbeschlagnahme einer Domain durch die Registerbehörde
