StGB 261bis Das Bundesgericht (BGer) hat eine Beschwerde der Staatsanwaltschaft des Kantons Neuenburg abgewiesen. Die StA NE beantragte die Verurteilung des Inhabers eines Facebook-Kontos wegen Rassendiskriminierung, auf dessen «Pinnwand» Dritte rassistische Kommentare gepostet hatten. Da der Inhaber des Facebook-Kontos von den fraglichen Beiträgen keine Kenntnis hatte, ist seine strafrechtliche Verantwortlichkeit mangels einer spezifischen Rechtsgrundlage ausgeschlossen. […]
Facebook-Kontoinhaber mit rassistischen Kommentaren Dritter auf seiner Pinnwand: Bestätigung Freispruch