Einsichts- und Kontrollrecht der nicht geschäftsführenden Gesellschafter
Einsichts- und Kontrollrecht der nicht geschäftsführenden Gesellschafter
Einsichts- und Kontrollrechts-Grundsatz: Jeder Gesellschafter kann von den Geschäftsführern Auskunft über alle Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen (OR 802 Abs. 1) Verweigerungsrecht nur bei Gefahr der... weiterlesen