Amtsdauer und Beendigung des Mandats
Verwaltungsrats-Amtsdauer Folgendes ist zu beachten: Wählbarkeitsdauer 3 Jahre Amtsdauer (OR 710 Abs. 1) Zulässigkeit einer längeren Amtszeit, max. 6 Jahre Amtsdauer (OR 710 Abs. 1)... weiterlesen
Verwaltungsrats-Amtsdauer Folgendes ist zu beachten: Wählbarkeitsdauer 3 Jahre Amtsdauer (OR 710 Abs. 1) Zulässigkeit einer längeren Amtszeit, max. 6 Jahre Amtsdauer (OR 710 Abs. 1)... weiterlesen
Kompetenzvermutung Allgemein Für alle Angelegenheiten, die nach Gesetz oder Statuten nicht der Gesellschafterversammlung zugewiesen sind (vgl. OR 810 Abs. 1) Abgrenzung zur Gesellschafterversammlung Geschäftsführungskompetenzen =... weiterlesen
Die Entschädigung des VR-Mitglieds für seine Tätigkeit erfolgt entweder durch Bezahlung eines VR-Honorares oder durch Ausschüttung von Tantiemen. » Honorar » Gesetzesrevision zur VR-Entschädigung »... weiterlesen
Hat die GmbH mehrere Geschäftsführer, so hat sie einen Geschäftsführer mit dem Vorsitz zu betrauen (vgl. OR 809 Abs. 2): Gesetz Wahlkompetenz Gesellschafterversammlung Quorum: absolutes... weiterlesen
Auftrag oder Arbeitsvertrag? Bei der Beurteilung des Rechtsverhältnisses von VR-Mitglied zur Gesellschaft stellt sich immer die Frage, ob das Mitglied als Arbeitnehmer oder Selbständigerwerbender mit... weiterlesen
Selbstorganschaft (dispositiver Natur) Drittorganschaft Delegation der Geschäftsführung... weiterlesen
Die Wahl des Verwaltungsrats wird durch folgende Kautelen beeinflusst: Wählbarkeit: Mitglied muss eine natürliche Person sein Ausnahme Wahl öffentlich rechtlicher Körperschaften Vertreter-Entsendung durch Körperschaft öffentlichen... weiterlesen
Die Mitglieder des Verwaltungsrats beschäftigen in der Regel die ersten 10 der nachgenannten Punkte und hoffentlich nie die den letztgenannten Punkt. Erläutert werden müssen aber... weiterlesen
Für Geschäftsführung und Vertretung sieht die GmbH eine sog. „Selbstorganschaft“ vor: Die Gesellschafter führen die Geschäftsführung gemeinsam aus (vgl. OR 809 Abs. 1 Satz 1)... weiterlesen
Für bestimmte Kategorien von Aktionären bzw. Gläubigern sind unter bestimmten Voraussetzungen eigene Versammlungen, sog. „Sonderversammlungen“, durchzuführen. In allen diesen Versammlungen muss eine Zustimmung zum GV-Antrag... weiterlesen
Allgemeines Es können Beschlüsse, die für die Gesellschafterversammlung vorgesehen sind, auch schriftlich, d.h. auf dem sog. „Zirkularwege“, gefasst werden (OR 805 Abs. 4, Satzteil 1).... weiterlesen
Verhandlung Jeder Aktionär hat Anspruch darauf, sich zu den traktandierten Geschäften zu äussern (= Debattierrecht). Antragstellung Die Aktionäre haben ein Antragsrecht das Recht unter dem... weiterlesen
Verhandlung Jeder Gesellschafter hat ein Äusserungsrecht bezüglich der traktandierten Geschäfte (= Debattierrecht). Antragstellung Jeder Gesellschafter hat ein Antragsrecht das Recht unter dem Traktandum „Varia“ über... weiterlesen
Die Aktionäre haben an der GV Anspruch auf Auskunft gegenüber dem Verwaltungsrat (VR) » Verwaltungsrat der Revisionsstelle » Revisionsstelle [sc name=»Banner Revisoren Haftung»] Art. 697... weiterlesen
Die Gesellschafter haben an der Gesellschafterversammlung Anspruch auf Auskunft gegenüber der Geschäftsführung der Revisionsstelle. Gesetzliche Grundlage Art. 805 OR, Abs. 5 II. Einberufung und Durchführung... weiterlesen
Die Abläufe der GV sind zu protokollieren, wobei sich die Form nach dem GV-Gegenstand richtet: Schriftform Zuständig: Protokollführer, in der Regel der Sekretär des VR... weiterlesen
Die Abläufe der Gesellschafterversammlung sind zu protokollieren, wobei sich die Form nach dem GV-Gegenstand richtet: Schriftform Zuständig: Protokollführer, in der Regel der oder die Geschäftsführer... weiterlesen
Leitung im weiteren Sinne Vorbereitung der Gesellschafterversammlung (vgl. OR 805 Abs. 5 iVm OR 716a Abs. 1 Ziffer 6) Eingangskontrolle Feststellung der Anzahl der der... weiterlesen
Leitung im weiteren Sinne Vorbereitung der Generalversammlung (vgl. OR 716a Abs. 1 Ziffer 6) Eingangskontrolle Feststellung der Anzahl der der teilnehmenden stimmberechtigten Aktionäre bzw. Vertreter... weiterlesen
Nimmt der Aktionär an der GV nicht selber teil, kann er sich vertreten lassen: Individuelle Stimmrechtsvertretung (individueller Vertreter) Gesetzlicher Vertreter: Inhaber der elterlichen Gewalt, Beistand... weiterlesen