Gesellschaftsrecht

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Das Gesellschaftsrecht beinhaltet die Gesamtheit aller Normen, die das Innen- und Aussenverhältnis der Personengesellschaften und juristischen Personen bzw. ihre Entstehung, Organisation, Finanzierung und Beendigung regeln.

Gesellschaftsrecht i.e.S. / Fusion

Das Gesellschaftsrecht beschäftigt sich insbesondere mit der Gründung, der Organisation, der Finanzierung, der Umstrukturierung (Fusion, Spaltung, Ausgliederung usw.), Restrukturierung und ggf. Unternehmenssanierung sowie der Beendigung des Unternehmens

Umstrukturierung

Das Umstrukturierungsrecht ist stets mit struktureller Veränderung in Verbindung zu bringen, insbesondere mit den gesellschaftsrechtlichen Massnahmen von Fusion, Spaltung, Ausgliederung, Rechtsform-Umwandlung, Vermögensübertragung und Unternehmensverkauf bzw. Unternehmenskauf (Mergers & Acquisitions (M&A))

Private Equity und Venture Capital

Auf den verschiedenen Stufen des Beteiligungsprozesses und der rechtlichen Strukturierung sowie Durchführung von Transaktionen werden Private Equity- und Venture Capital-Mittel genutzt, was unter anderem die Erstellung von Aktionärsbindungsvereinbarungen, Beteiligungsverträgen oder die Begleitung von Börsengängen erfordert

Unternehmenskauf (M&A)

Bei M&A als Transaktionsrecht geht es um den Kauf und Verkauf von Unternehmen, meistens nach einer Due Diligence, entweder als share deal oder als asset deal, mit allen damit verbundenen Angelegenheiten

Handelsregister, Geschäftsfirmen und kaufmännische Buchführung

Die vierte Abteilung des OR ist für den Vollzug gesellschaftsrechtlicher Eintragungen ins Handelsregister und für die gesellschaftsrechtliche Namenswahl (sog. „Firma“) essentiell, ebenso für die Buchführung und Rechnungslegung bei nach kaufmännischer Art geführter Unternehmen

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