Gesellschaftsrecht
30 Kommentierungen
ADEGHIJKORSTUVZA.
D.
E.
G.
H.
I.
J.
K.
O.
R.
S.
T.
U.
V.
Z.
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:UnternehmensversicherungenEinleitung zu Versicherungen für Unte...Autoren:KommanditgesellschaftEinleitung zur Kommanditgesellschaft ...Autoren:Joint Venture / Gemeinschaftsunt...Einleitung zum Joint Venture / Gemein...Autoren:Startup UnternehmenEinleitung zum Startup in der Schweiz
Das Gesellschaftsrecht beinhaltet die Gesamtheit aller Normen, die das Innen- und Aussenverhältnis der Personengesellschaften und juristischen Personen bzw. ihre Entstehung, Organisation, Finanzierung und Beendigung regeln.
Gesellschaftsrecht i.e.S. / Fusion
Das Gesellschaftsrecht beschäftigt sich insbesondere mit der Gründung, der Organisation, der Finanzierung, der Umstrukturierung (Fusion, Spaltung, Ausgliederung usw.), Restrukturierung und ggf. Unternehmenssanierung sowie der Beendigung des Unternehmens
Umstrukturierung
Das Umstrukturierungsrecht ist stets mit struktureller Veränderung in Verbindung zu bringen, insbesondere mit den gesellschaftsrechtlichen Massnahmen von Fusion, Spaltung, Ausgliederung, Rechtsform-Umwandlung, Vermögensübertragung und Unternehmensverkauf bzw. Unternehmenskauf (Mergers & Acquisitions (M&A))
Private Equity und Venture Capital
Auf den verschiedenen Stufen des Beteiligungsprozesses und der rechtlichen Strukturierung sowie Durchführung von Transaktionen werden Private Equity- und Venture Capital-Mittel genutzt, was unter anderem die Erstellung von Aktionärsbindungsvereinbarungen, Beteiligungsverträgen oder die Begleitung von Börsengängen erfordert
Unternehmenskauf (M&A)
Bei M&A als Transaktionsrecht geht es um den Kauf und Verkauf von Unternehmen, meistens nach einer Due Diligence, entweder als share deal oder als asset deal, mit allen damit verbundenen Angelegenheiten
Handelsregister, Geschäftsfirmen und kaufmännische Buchführung
Die vierte Abteilung des OR ist für den Vollzug gesellschaftsrechtlicher Eintragungen ins Handelsregister und für die gesellschaftsrechtliche Namenswahl (sog. „Firma“) essentiell, ebenso für die Buchführung und Rechnungslegung bei nach kaufmännischer Art geführter Unternehmen
Gesetzestexte zu Gesellschaftsrecht
i.e.S. / FusionEinfache Gesellschaft (OR 530 – OR 551)
Kollektivgesellschaft
- Begriff und Errichtung (OR 552 – OR 556)
- Verhältnis der Gesellschafter unter sich (OR557 – OR 561)
- Verhältnis der Gesellschaft zu Dritten (OR 562 – OR 573)
- Auflösung und Ausscheiden (OR 574 – OR 581)
- Liquidation (OR 582 – OR 590)
- Verjährung (OR 591 – OR 593)
Kommanditgesellschaft
- Begriff und Errichtung (OR 594 – OR 597)
- Verhältnis der Gesellschafter unter sich (OR 598 – OR 601)
- Verhältnis der Gesellschaft zu Dritten (OR 602 – OR 618)
- Auflösung, Liquidation, Verjährung (OR 619)
Aktiengesellschaft
Allgemeine Bestimmungen (OR 620 – OR 659b)
Rechte und Pflichten der Aktionäre (OR 660 – OR 697m)
Organisation der Aktiengesellschaft- Generalversammlung (OR 698 – OR 706b)
- Verwaltungsrat (OR 707 – OR 726)
- Revisionsstelle (OR 727 – OR 731a)
- Mängel in der Organisation der Gesellschaft (OR 731b)
- Herabsetzung des Aktienkapitals (OR 732 – OR 735)
- Auflösung der Aktiengesellschaft (OR 736 – OR 751)
- Verantwortlichkeit (OR 752 – OR 761)
- Beteiligung von Körperschaften des öffentlichen Rechts (OR 762)
- Ausschluss der Anwendung des Gesetzes auf öffentlich-rechtliche Anstalten (OR 763)
Kommanditaktiengesellschaft (OR 764 – OR 771)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Allgemeine Bestimmungen (OR 772 – OR 783)
- Rechte und Pflichten der Gesellschafter (OR 784 – OR 803)
- Organisation der Gesellschaft (OR 804 – OR 820)
- Auflösung und Ausscheiden (OR 821 – OR. 826)
- Verantwortlichkeit (OR 827)
Genossenschaft
- Begriff und Errichtung (OR 828 – OR 838)
- Erwerb der Mitgliedschaft (OR 839 – OR 841)
- Verlust der Mitgliedschaft (OR 842 – OR 851)
- Rechte und Pflichten der Genossenschafter (OR 852 – OR 878)
- Organisation der Genossenschaft (OR 879 – OR 909 und OR 910)
- Auflösung der Genossenschaft (OR 911 – OR 915)
- Verantwortlichkeit (OR 916 – OR 920)
- Genossenschaftsverbände (OR 921 – OR 925)
- Beteiligung von Körperschaften des öffentlichen Rechts (OR 926)
Gesetzestexte zu Handelsregister,
Geschäftsfirmen und kaufmännische BuchführungHandelsregister (OR 927 – OR 943)
Geschäftsfirmen (OR 944 – OR 956)
Kaufmännische Buchführung und Rechnungslegung- Allgemeine Bestimmungen (OR 957 – OR 958f)
- Jahresrechnung (OR 959 – OR 960e)
- Rechnungslegung für grössere Unternehmen (OR 961 – OR 961d)
- Abschluss nach anerkanntem Standard zur Rechnungslegung (OR 962 – OR 962a)
- Konzernrechnung (OR 963 – Art. 964)
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.