In der Gerichtspraxis werden zur Festsetzung des Lohnanspruchs regional unterschiedliche Skalen angewendet:
Nachfolgend finden Sie ein Überblick aller in der Schweiz anwendbaren Lohnfortzahlungsskalen. Die Lohnfortzahlungsskalen betreffen die auslegungsbedürftige Bestimmung OR 324a Abs. 2, ab dem 2. Dienstjahr („… im ersten Dienstjahr den Lohn für drei Wochen und nachher für eine angemessene längere Zeit zu entrichten, je nach der Dauer des Arbeitsverhältnisses und den besonderen Umständen.“).
Dieser Überblick lässt auch die Leistungsunterschiede erkennen:
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