Checkliste: Abweichende Regelungen
Checkliste Lohnfortzahlung: Abweichende Regelungen (PDF, 46 KB)
Checkliste: Arbeitsverhinderung durch Pandemie
Checklisten: Übersicht zu den Absenzarten
Checkliste Absenzen: Absenzarten und Leistungen (PDF, 39 KB)
Checkliste Absenzen: Dauer und Entlöhnung von Absenzen (PDF, 39 KB)
Checkliste: Voraussetzungen für die Lohnfortzahlungspflicht
1. Verhinderungsgrund beim Arbeitnehmer
2. Fehlendes Verschulden des Arbeitnehmers an der Arbeitsverhinderung
» Fehlendes Arbeitnehmerverschulden
3. Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Arbeitsleistung
» Unmöglichkeit Arbeitsleistung
4. Abgelaufene Karenzfrist
Checkliste: Arbeitsverhinderung durch höhere Gewalt
Arbeitsverhinderung durch:
- Vulkanausbruch und Flugverbot
- Lawinenlage
Kann ein Arbeitnehmer infolge
- vulkanasche-bedingten Flugverbots
- einer Ausreisesperre infolge Lawinenlage in einem winterlichen Hochtal
nach seinen Ferien nicht rechtzeitig zur Arbeit erscheinen, hat er keinen Anspruch auf Lohnzahlung.
Weiterführende Informationen unter » hoehere-gewalt.ch
Überblick „ Absenzen“
Absenzarten |
Leistungen |
Obliegenheiten |
Krankheit |
Arbeitgeber: 80 % Zahlung nach Ablauf Pz und für die Dauer gemäss Lohnfortzahlungsskalen und/oder Krankentaggeldversicherung (OR 324a/OR 324b) |
Sofortige Krankmeldung; Arztzeugnis i.d.R. nach 3. Tag |
Unfall |
Arbeitgeber: 80 % nach Ablauf Pz und für die Dauer gemäss Lohnfortzahlungsskalen und/oder UVG-Versicherung (OR 324a/324b) |
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Mutterschaft |
Arbeitgeber: 80 % Zahlung während 14 Wochen seit Niederkunft; Mutterschaftsversicherung: Erwerbsersatz zG Arbeitgeber nach den Regeln der AHV (EOG) |
|
Militär-/Zivilschutzdienst |
Erwerbsersatzordnung (EO) |
|
Öffentliches Amt |
Normale Lohnbezahlung |
Beispiele: Gemeinderat Kantonsrat National- bzw. Ständerat |
Behördentermine |
Normale Lohnbezahlung |
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Unverschuldete Kurzabwesenheiten |
Heirat; Geburt; Umzug; Tod naher Angehöriger |
Soweit möglich vorgängige Absenzmeldung |
Legende AHV = Alters- und Hinterbliebenen-Versicherung Karenzfrist = Frist, während der Leistungen nicht erbracht werden Pz = Probezeit UVG = Unfallversicherungsgesetz |
Überblick „Verschiedene Absenzen“
Gegenstand |
Dauer |
Entlöhnung |
Heirat |
2-3 Tage |
Keine Lohnzahlung. Ausnahme: bei Monatslohn |
Geburt |
1 Tag |
|
Wohnungswechsel |
1 Tag |
|
Todesfall – Ehegatte – Eltern – Kind |
2-3 Tage |
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Todesfall im engeren Familienkreis |
1-2 Tage |
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Andere vom Arbeitnehmer verlangte Absenzen |
Ortsgebrauch |
Keine Lohnzahlung |
Im Kanton nicht anerkannte konfessionelle Feiertage |
Nach konkretem Anlass (ArG 18) |
Kompensation |
Stellensuche |
Übliche Zeit auf Antrag (vgl. Botschaft des Bundesrates vom 25.08.1967, S. 109) |
Keine Lohnzahlung. Ausnahme: bei Monatslohn, in vertretbarem Rahmen |
Urlaub für ausserschulische Jugendarbeit bis zum 30. Alterjahr |
1 Arbeitswoche |
Vorbehältlich anderslautender Regelung in GAV, NAV oder Arbeitsvertrag keine Lohnzahlung |