Checkliste: Abweichende Regelungen
Checkliste Lohnfortzahlung: Abweichende Regelungen (PDF, 46 KB)
Checkliste: Arbeitsverhinderung durch Pandemie
Checklisten: Übersicht zu den Absenzarten
Checkliste Absenzen: Absenzarten und Leistungen (PDF, 39 KB)
Checkliste Absenzen: Dauer und Entlöhnung von Absenzen (PDF, 39 KB)
Checkliste: Voraussetzungen für die Lohnfortzahlungspflicht
1. Verhinderungsgrund beim Arbeitnehmer
2. Fehlendes Verschulden des Arbeitnehmers an der Arbeitsverhinderung
» Fehlendes Arbeitnehmerverschulden
3. Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Arbeitsleistung
» Unmöglichkeit Arbeitsleistung
4. Abgelaufene Karenzfrist
Checkliste: Arbeitsverhinderung durch höhere Gewalt
Arbeitsverhinderung durch:
- Vulkanausbruch und Flugverbot
- Lawinenlage
Kann ein Arbeitnehmer infolge
- vulkanasche-bedingten Flugverbots
- einer Ausreisesperre infolge Lawinenlage in einem winterlichen Hochtal
nach seinen Ferien nicht rechtzeitig zur Arbeit erscheinen, hat er keinen Anspruch auf Lohnzahlung.
Weiterführende Informationen unter » hoehere-gewalt.ch
Überblick „ Absenzen“
Absenzarten |
Leistungen |
Obliegenheiten |
Krankheit |
Arbeitgeber: 80 % Zahlung nach Ablauf Pz und für die Dauer gemäss Lohnfortzahlungsskalen und/oder Krankentaggeldversicherung (OR 324a/OR 324b) |
Sofortige Krankmeldung; Arztzeugnis i.d.R. nach 3. Tag |
Unfall |
Arbeitgeber: 80 % nach Ablauf Pz und für die Dauer gemäss Lohnfortzahlungsskalen und/oder UVG-Versicherung (OR 324a/324b) |
|
Mutterschaft |
Arbeitgeber: 80 % Zahlung während 14 Wochen seit Niederkunft; Mutterschaftsversicherung: Erwerbsersatz zG Arbeitgeber nach den Regeln der AHV (EOG) |
|
Militär-/Zivilschutzdienst |
Erwerbsersatzordnung (EO) |
|
Öffentliches Amt |
Normale Lohnbezahlung |
Beispiele: Gemeinderat Kantonsrat National- bzw. Ständerat |
Behördentermine |
Normale Lohnbezahlung |
|
Unverschuldete Kurzabwesenheiten |
Heirat; Geburt; Umzug; Tod naher Angehöriger |
Soweit möglich vorgängige Absenzmeldung |
Legende AHV = Alters- und Hinterbliebenen-Versicherung Karenzfrist = Frist, während der Leistungen nicht erbracht werden Pz = Probezeit UVG = Unfallversicherungsgesetz |
Überblick „Verschiedene Absenzen“
Gegenstand |
Dauer |
Entlöhnung |
Heirat |
2-3 Tage |
Keine Lohnzahlung. Ausnahme: bei Monatslohn |
Geburt |
1 Tag |
|
Wohnungswechsel |
1 Tag |
|
Todesfall – Ehegatte – Eltern – Kind |
2-3 Tage |
|
Todesfall im engeren Familienkreis |
1-2 Tage |
|
Andere vom Arbeitnehmer verlangte Absenzen |
Ortsgebrauch |
Keine Lohnzahlung |
Im Kanton nicht anerkannte konfessionelle Feiertage |
Nach konkretem Anlass (ArG 18) |
Kompensation |
Stellensuche |
Übliche Zeit auf Antrag (vgl. Botschaft des Bundesrates vom 25.08.1967, S. 109) |
Keine Lohnzahlung. Ausnahme: bei Monatslohn, in vertretbarem Rahmen |
Urlaub für ausserschulische Jugendarbeit bis zum 30. Alterjahr |
1 Arbeitswoche |
Vorbehältlich anderslautender Regelung in GAV, NAV oder Arbeitsvertrag keine Lohnzahlung |
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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