Der Arbeitgeber hat bei Arbeitsverhinderung des Arbeitnehmers diesem gegenüber ein Ferienguthaben-Kürzungsrecht (OR 329b):
- unverschuldete Arbeitsabwesenheit im Sinne von OR 324a
- Schonfrist
- 1 Monat pro Jahr
- Kürzungsumfang
- Kürzung für die 1 Monat pro Jahr übersteigende Absenzdauer, d.h. um einen Zwölftel für jeden vollen Monat, während dessen der Arbeitnehmer arbeitsverhindert war (vgl. OR 329b)
- Schonfrist
- Schwangerschaft
- Schonfrist
- 2 Monate pro Jahr
- Kürzungsumfang
- Kürzung für die 2 Monate pro Jahr übersteigende Absenzdauer
- Schonfrist
- verschuldete Arbeitsabwesenheit im Sinne von OR 324a
-
- unbeschränkte Ferienkürzung.
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Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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