Begriff: Arbeitszeugnis
Das Arbeitszeugnis ist privat-schriftliche Urkunde des Arbeitgebers, in der er die Personalien des Arbeitnehmers, die Art und die Dauer des Arbeitsverhältnisses wiedergibt und sich wohlwollend über seine Leistungen und sein Verhalten äussert.
Synonyme:
- Dienstzeugnis: Arbeitszeugnis im Beamtenverhältnis; Begrifflichkeit in Österreich für ein Arbeitszeugnis
- Zwischenzeugnis: Arbeitszeugnis im ungekündigten Arbeitsverhältnis
- Vollzeugnis: im Gegensatz zur Arbeitsbestätigung
- Lehrzeugnis: Arbeitszeugnis für Arbeitnehmer in Ausbildung
- Praktikumszeugnis: Arbeitszeugnis für Arbeitnehmer im Praktikum
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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