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Arbeitszeugnis

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Dahinfallen des Änderungsanspruches

Rechtsgebiet:
Arbeitszeugnis
Stichworte:
Arbeitszeugnis
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Der Anspruch des Arbeitnehmers auf Änderung des Arbeitszeugnisses ist dahingefallen, zB aus folgenden Gründen:

  • Genehmigung des Arbeitszeugnisses durch den Arbeitnehmer
  • Arbeitgeber hat Korrekturwünsche des Arbeitnehmers in ein Rektifikat einfliessen lassen; er ist nach Unterzeichnung und Übergabe des Rektifikats nicht mehr zu weiteren Änderungen verpflichtet
  • Unmöglichkeit (Informationsverlust)
    • Arbeitnehmer verlangte früher die Vernichtung seiner Personaldaten
    • Lange nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses (fehlendes Erinnerungsvermögen)
  • Unzumutbarkeit
    • Der Arbeitgeber kann nicht verpflichtet werden, drittenorts Informationen eigens für die Ausstellung des Arbeitszeugnisses nachzubeschaffen
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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