Arbeitszeugnisse müssen vollständig und inhaltlich richtig sein:
- Vollständigkeit
- Das Arbeitszeugnis hat zu enthalten:
- die Mindestangaben und
- ggf. die Zusatzangabe zu enthalten
- Vgl. hiezu:
- Materielle Anforderungen-Mindestangaben
- Materielle Anforderungen-Zusatzangaben
- Das Arbeitszeugnis hat zu enthalten:
- Richtigkeit
- Das Arbeitszeugnis hat wahr und klar zu sein
- Vgl. hiezu:
- Materielle Anforderungen-Wahrheit + Klarheit
Weiterführende Informationen
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