Arbeitszeugnisse müssen vollständig und inhaltlich richtig sein:
- Vollständigkeit
- Das Arbeitszeugnis hat zu enthalten:
- die Mindestangaben und
- ggf. die Zusatzangabe zu enthalten
- Vgl. hiezu:
- Materielle Anforderungen-Mindestangaben
- Materielle Anforderungen-Zusatzangaben
- Das Arbeitszeugnis hat zu enthalten:
- Richtigkeit
- Das Arbeitszeugnis hat wahr und klar zu sein
- Vgl. hiezu:
- Materielle Anforderungen-Wahrheit + Klarheit
Weiterführende Informationen
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Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.