Holt der potentielle Arbeitgeber ohne Einwilligung des Bewerbers Referenzen ein, erfährt der aktuelle oder frühere Arbeitgeber unerlaubter Weise von der Stellenbewerbung. Dem Bewerber stehen in einem solchen Fall Ansprüche aus Persönlichkeitsverletzung gegen den potentiellen Arbeitgeber zur Verfügung (vgl. DSG 15).
Der Bewerber kann gegen den aktuellen oder den ehemaligen Arbeitgeber vorgehen, wenn vorsätzlich geheime, besonders schützenswerte Personendaten oder Persönlichkeitsprofile bekannt gegeben werden (vgl. DSG 35).
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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