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Arbeitszeugnis

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Referenzeinholung durch potentiellen Arbeitgeber

Rechtsgebiet:
Arbeitszeugnis
Stichworte:
Arbeitszeugnis
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Der potentielle neue Arbeitgeber darf den aktuellen oder früheren Arbeitgeber nur mit Zustimmung des Bewerbers um eine Referenzauskunft bitten. Die Einzelheiten der Zustimmungsbeschaffung sind beschrieben unter:

  • Zustimmung durch Bewerber

Eine Referenzeinholung ohne Zustimmung offenbart den aktuellen oder früheren Arbeitgeber unzulässigerweise über die Stellenbewerbung. Ein solches Vorgehen begründet Ansprüche aus Persönlichkeitsverletzung des Bewerbers gegenüber dem potentiellen Arbeitgeber (vgl. DSG 15).

Die Einzelheiten der Referenzeinholung finden Sie unter:

  • Auskunftsart
  • Auskunftsgegenstand
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.

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