Jede Klage verlangt einen Antrag und eine Begründung. Hier betrifft der Antrag die Ausstellung des verlangten und nicht erhaltenen Arbeitszeugnisses.
Inhalt des Rechtsbegehrens
- Der Textvorschlag muss im Rechtsbegehren nicht wiedergegeben werden.
- Formalistisch betrachtet, könnte es nachteilig sein, den vorbehaltslosen Ausstellungsanspruch durch einen vielleicht zu anforderungsreichen Textvorschlag zu gefährden
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.