Der Arbeitgeber, der dem Arbeitnehmer in einem Arbeitszeugnis Fähigkeiten und Eigenschaften attestiert, die er nicht hat, oder Verfehlungen verschweigt, läuft er Gefahr, sich gegenüber dem oder nachfolgenden Arbeitgebern schadenersatzpflichtig zu machen. Möglicherweise muss er dem oder den nachfolgenden Arbeitgebern den dadurch entstandenen Schaden ersetzen.
Schwierig abschätzbare Prozesschancen
Da das Arbeitszeugnis oder eine Referenz des früheren Arbeitgebers nicht alleinige Schadenersatzkriterien sind, dürfte es für den oder die nachfolgenden Arbeitnehmer schwierig sein, einen solchen Prozess zum Erfolg zu führen.
Folgende Faktoren relativieren die Möglichkeiten und Verantwortung des früheren Arbeitgebers:
- Pflicht zur wohlwollenden Formulierung des Arbeitszeugnisses
- Auswahl-, Instruktions- und Ueberwachungs-Verantwortung des nachfolgenden Arbeitgebers
- Möglichkeit zur Arbeitnehmer-„Prüfung“ auch während einer Probezeit
- usw.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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