Der Arbeitgeber ist wegen der sog. „Drittwirkung“ des Arbeitszeugnisses berechtigt, vom Arbeitnehmer ein zu positiv formuliertes Arbeitszeugnis zurückzufordern, selbst wenn er den Mangel bei der Ausstellung bereits gekannt hat, um ein korrektes Arbeitszeugnis auszustellen. Verweigert der Arbeitnehmer eine Zeugnisrückgabe zur Neuausstellung aus diesem Grunde, ist der Arbeitgeber für die Durchsetzung seines Aenderungsanspruchs auf den Prozessweg verwiesen. Für einmal ist dann der Arbeitgeber Kläger und der Arbeitnehmer Beklagter dieses Zeugnisprozesses.
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:Personalabbau / Personalrestrukt...Einleitung zu Personalabbau / Personalrest...Autoren:ArbeitgeberkonkursEinleitung zum ArbeitgeberkonkursAutoren:Missbräuchliche KündigungEinleitung zur missbräuchlichen KündigungAutoren:Betriebsbedingte KündigungEinleitung zur betriebsbedingten KündigungAutoren:ArbeitsstreitigkeitenEinleitung zu ArbeitsstreitigkeitenAutoren:13. MonatslohnEinleitung zum 13. Monatslohn
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht