Das Grundstück bzw. das ab zu parzellierende Land sollte
- in der Bauzone gelegen sein
- während des RPG-Horizonts von15 Jahren überbaut werden.
Achtung
Umzonung
- Die „Umzonung“ ist eine Änderung der Nutzungszonenzuweisung für ein bestimmtes Grundstück:
- «Einzonung» = Zuweisung eines Grundstückes zur Bauzone
- «Auszonung» = Zuweisung aus einer RPG-konformen Bauzone in die Landwirtschafts- oder Landschaftsschutzzone
Dimensionierung von Bauzonen
- BGE 1C_35/2011, 1C_173/2011 vom 29.08.2011 (Ernen VS)
- RPG 15 ist für die Festlegung der Bauzonen nicht allein massgebend
- Eine Bauzonenausscheidung hat auch Rechnung zu tragen
- den Zielen und Grundsätzen von RPG 1 und 3
- der lokal, regional oder überregional erwünschten Entwicklung
Weiterführende Informationen
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:Subunternehmer / Subunternehmerh...Einleitung: Subunternehmer / Subunternehme...Autoren:BauwerkvertragEinleitung zum BauwerkvertragAutoren:ZwischennutzungEinleitung: ZwischennutzungAutoren:Baurecht / BaurechteEinleitung zu Baurechte SchweizAutoren:BaukreditEinleitung zum BaukreditAutoren:BaukostenüberschreitungEinleitung zur Baukostenüberschreitung
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht