Das Grundstück bzw. das ab zu parzellierende Land sollte
- in der Bauzone gelegen sein
- während des RPG-Horizonts von15 Jahren überbaut werden.
Achtung
Umzonung
- Die „Umzonung“ ist eine Änderung der Nutzungszonenzuweisung für ein bestimmtes Grundstück:
- «Einzonung» = Zuweisung eines Grundstückes zur Bauzone
- «Auszonung» = Zuweisung aus einer RPG-konformen Bauzone in die Landwirtschafts- oder Landschaftsschutzzone
Dimensionierung von Bauzonen
- BGE 1C_35/2011, 1C_173/2011 vom 29.08.2011 (Ernen VS)
- RPG 15 ist für die Festlegung der Bauzonen nicht allein massgebend
- Eine Bauzonenausscheidung hat auch Rechnung zu tragen
- den Zielen und Grundsätzen von RPG 1 und 3
- der lokal, regional oder überregional erwünschten Entwicklung
Weiterführende Informationen
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