Wird eine Teilparzelle von einem grösseren Baulandgrundstück abparzelliert und verkauft, so ist dies von der kartografisch durch den Geometer vorzubereiten, durch die Baubehörde zu bewilligen und grundbuchlich zu vollziehen. Die Abläufe sind:
Prüfung der Parzellierungsmöglichkeit durch den Verkäufer
- Festlegung der Parzellenform
- Berücksichtigung einer separaten Erschliessung
Parzellierungsauftrag an den Geometer
- Instruktion über die vorgesehene Parzellierung
- Ausfertigung der Geometerarbeiten
- Mutationsplan (Katasterplanauszug)
- mit Einzeichnung der geplanten Grenzen des neu geschaffenen Grundstücks in rot
- Mutationstabelle
- Matrixtabelle mit Beständen
- Altbestand
- Katasternummer des Stamm-Grundstücks mit bisheriger Fläche
- Neubestand
- Stamm-Grundstück mit neuer Katasternummer und reduzierter Fläche
- Neues Grundstück mit neuer Katasternummer und Mass der abgetrennten Fläche
- Neues Grundbuchblatt (Grundbuchamt)
- Kontrollrechnung
- Altbestand
- Matrixtabelle mit Beständen
- Mutationsplan (Katasterplanauszug)
Allf. Bewilligung durch Baubehörde
- Vgl. hiezu die Erläuterungen unter
Grundbuchlicher Vollzug
- Grundbuchanmeldung auf Basis von Mutationstabelle und Mutationsplan, samt Parzellierungsbeschluss der Baubehörde und Rechtskraftbescheinigung
- Meldung an Geometer, damit er die provisorischen neuen Grenzen definitiv in den Katasterplan eintragen kann
- Pflicht des Grundbuchamtes zur Mitteilung an verschiedene Behörden
Geometer-Vollzug
- Eintragung der neuen Grenzen im Vermessungswerk
- Setzung des Marchsteine auf dem Baulandareal
Weiterführende Informationen
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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