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Bauland

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Abzuparzellierender Baulandteil

Rechtsgebiet:
Bauland
Stichworte:
Bauland
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Wird eine Teilparzelle von einem grösseren Baulandgrundstück abparzelliert und verkauft, so ist dies von der kartografisch durch den Geometer vorzubereiten, durch die Baubehörde zu bewilligen und grundbuchlich zu vollziehen. Die Abläufe sind:

Prüfung der Parzellierungsmöglichkeit durch den Verkäufer

  • Festlegung der Parzellenform
  • Berücksichtigung einer separaten Erschliessung

Parzellierungsauftrag an den Geometer

  • Instruktion über die vorgesehene Parzellierung
  • Ausfertigung der Geometerarbeiten
    • Mutationsplan (Katasterplanauszug)
      • mit Einzeichnung der geplanten Grenzen des neu geschaffenen Grundstücks in rot
    • Mutationstabelle
      • Matrixtabelle mit Beständen
        • Altbestand
          • Katasternummer des Stamm-Grundstücks mit bisheriger Fläche
        • Neubestand
          • Stamm-Grundstück mit neuer Katasternummer und reduzierter Fläche
          • Neues Grundstück mit neuer Katasternummer und Mass der abgetrennten Fläche
            • Neues Grundbuchblatt (Grundbuchamt)
        • Kontrollrechnung

Allf. Bewilligung durch Baubehörde

Grundbuchlicher Vollzug

  • Grundbuchanmeldung auf Basis von Mutationstabelle und Mutationsplan, samt Parzellierungsbeschluss der Baubehörde und Rechtskraftbescheinigung
  • Meldung an Geometer, damit er die provisorischen neuen Grenzen definitiv in den Katasterplan eintragen kann
  • Pflicht des Grundbuchamtes zur Mitteilung an verschiedene Behörden

Geometer-Vollzug

  • Eintragung der neuen Grenzen im Vermessungswerk
  • Setzung des Marchsteine auf dem Baulandareal

Weiterführende Informationen

Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.

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