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Bauland

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Verfahren

Rechtsgebiet:
Bauland
Stichworte:
Bauland
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Das Baubewilligungsverfahren enthält in der Regel folgende Elemente:

Verfahrensbeteiligte

Gesuchsteller

  • =   Bauherr

Grundeigentümer

Baubehörde

  • Behörde, die das Baugesuch entgegennimmt, prüft und entscheidet (baurechtlicher Entscheid)

Baugesuch

Definition

  • Begehren um Bewilligung eines verbal- und planmässig umschriebenes Bauprojekt zur Bauausführung

Inhalt

  • Gesuchsteller / Vertreter
  • Projektverfasser
  • Grundeigentümer-Zustimmung
  • Baubehörde als Adressatin
  • Begehren, die beantragte Baumassnahme zu bewilligen
  • Informationen zum Projekt
    • Lage
    • Bauzone
    • Angaben zur Publikation des Bauvorhabens
    • Angaben zur Nutzung
    • Ausnützungsberechnungen
    • Kopie Dienstbarkeitsvertrag für
      • Grenzbau
      • Näherbau
      • Überbau
    • Angaben zur Beurteilung der statischen Sicherheit
    • Informationen zur Einhaltung der anerkannten Regeln der Baukunde
    • Angaben zur Schall- + Wärmeisolation / Dichtigkeit
    • Angaben zur Materialisierung und zur Farbgebung
    • Angaben zu den Emissionen
    • Projektmodell / Fotomontage
    • Begründung und Dokumentation von Ausnahmen (Ausnahmegesuch)
    • Weitere Angaben gemäss Baugesuchs-Formular der jeweiligen Baubehörde
      • Investitionsvolumen
      • Ausführungszeitpunkt
      • etc.
  • Pläne
    • Katasterplan
    • Situationsplan
    • Bau- und Projektpläne
      • Grundrissplan
      • Querschnittplan
      • Fassadenplan
      • Umgebungsplan

Mängel

  • Unvollkommenheiten / Kleinere Unzulänglichkeiten
    • Gesuchsteller- oder Behördenbehebung
  • Gröbere Fehler
    • Fristansetzung zur Verbesserung, mit der Androhung, dass im Säumnisfall nicht auf das Baugesuch eingetreten würde
    • Förmliche Rückweisung der Baugesuchakten
  • Unzulässigkeit der Ersatzvornahme durch die Behörde
  • Unzulässigkeit der Baugesuchs-Ergänzung von Amtes wegen
  • Fehlererkennbarkeit erst im Laufe des Verfahrens
    • Pflicht der Behörde, abzuklären, ob der Mangel heilungsfähig ist
      • Heilungsfähigkeit
        • zB durch Nebenbestimmung
      • Heilungsunfähigkeit (zB fehlende Grundvoraussetzungen)
        • Abweisung / Baubewilligungsverfahren ist ggf. ganz oder teilweise zu wiederholen

Vorprüfung und Baugesuchs-Bekanntmachung

Vorprüfung

  • Prüfungspflicht der Baubehörde, ob sie zuständig ist
    • örtlich
    • sachlich
    • funktionell
  • Fristansetzung für Kostenvorschuss, insbesondere bei kostspieligen Verfahren

Bekanntmachung

  • Unabdingbare Publizitätsmittel
    • Aussteckung (auch: Visier, (Bau-)Profil, Baugespann, ev. Bauaushubaussteckungen o.ä.)
    • Publikation im amtlichen Publikationsorgan
    • Öffentliche Planauflage
  • Nachbarn und Dritte müssen sich ein Bild vom geplanten Bauvorhaben und ihrer Tangierung machen können

Mängel

  • Mangelhafte Bekanntmachung
    • Fragestellungen
      • Einfluss auf behördlichen Entscheid?
      • Behinderung der Nachbarn bei ihrer Interessenwahrung?
    • Wesentlichkeit
      • Ausbleiben der Aussteckung
    • (mögliche) Unwesentlichkeit
      • zB, wenn Nachbar bei Nichtaussteckung infolge ungerechtfertigter Anordnung des Anzeigeverfahrens gleichwohl seine materiellen Einwände vortragen konnte

Sachverhalts-Ermittlung

  • Untersuchungsgrundsatz und Mitwirkungsgrundsatz
    • Augenschein von Behörde und Gesuchsteller
    • Untersuchungsumfang je nach Projektgrösse
    • ev. Gutachten

Rechtsstellung Dritter

Nachbarn (bzw. jeder betroffene Rekurslegitimierte)

  • Bauvorhaben berühren Nachbarn
  • Stellung des Nachbarn im Bewilligungs- bzw. Rechtsmittelverfahren richtet sich nach kantonalem Recht
    • Bestimmte Kantone kennen das
    • Andere Kantone kennen das
      • Bestellung des baurechtlichen Entscheids, wobei bei Säumnis das Rekursrecht verwirkt
      • Baurekurs

Interessen-Vereinigungen

  • Grundlagen
    • USG 55
    • NHG 12
    • PBG ZH 338a Abs. 2
    • etc.
  • Parteistellung
    • Ideelle Vereinigungen
      • Umweltschutz
      • Denkmalschutz
      • Natur- und Heimatschutz
    • Verbände
  • Legitimation
    • Unterschiedlich je nach gesetzlicher Grundlage

Baugesuchs-Prüfung

Gegenstand

  • Prüfungsgegenstand ist das Baugesuch mit all seinen Bestandteilen

Umfang

  • Betroffene Rechte
    • Anwendung des Rechts von Bund, Kanton und Gemeinde
  • Fokus
    • Prüfung der Übereinstimmung von Bauprojekt mit dem formellen und materiellen Recht

Relevanter Sachverhalt

  • Anwendung des Raumplanungs-, Bau- und Umweltrechts
    • in objektiver Betrachtungsweise
  • massgebender Zeitpunkt
    • Baugesuchs-Einreichung

Massgebendes Recht

  • Aktuelles Recht
  • Vorwirkung neuen Rechts?
    • Positive Vorwirkung
      • Keine Rechtsanwendung neuen Rechts vor Inkrafttreten
      • Ausnahme
        • Bausperre, welche die angestrebte Änderung einer planungsrechtlichen genügend konkret festlegt
    • Negative Vorwirkung
      • Anwendungs-Hemmung der noch geltenden Normen bis zum Inkrafttreten des im Entstehen befindlichen Erlasses

Behördliches Ermessen

  • Einordnung
    • Ermessen tritt neben den Grundsatz der Gesetzmässigkeit
  • Ermessensausübung
    • Ermessen ist von der Behörde sach- und pflichtgemäss auszuüben
  • Ermessensanwendung
    • v.a. Ästhetik

Behandlungsfrist

  • Keine ausdrückliche Behandlungsfrist
    • Grund
      • Abhängigkeit von Umfang und Komplexität des Bauvorhabens
  • Erledigung binnen angemessener Zeitspanne
    • Neubau oder grösserer Umbau
      • ca. 4 Monate
  • Erledigungsverschleppung
    • =   Rechtsverzögerung und / oder Rechtsverweigerung

Verfahrenserledigung

  • Keine formellen oder materiellen Fehler
    • Bewilligungspflicht
  • Kleinere Mängel, die über Nebenstimmungen einer Behebung zugeführt werden können
    • Bewilligungsmöglichkeit
  • Schwerere Mängel (Rechtsverletzungen u.ä.)
    • Bauverweigerung mittels Abweisungsentscheid, eröffnet an alle Beteiligten
  • Eröffnungspflicht
    • Ohne förmliche Eröffnung entfaltet ein baurechtlicher Entscheid keine Rechtswirkungen

Abgekürzte Verfahren

Anwendungsvoraussetzungen

  • Bagatellbauvorhaben
    • Kleine Eingriffe bei Bestandesbauten
    • Untergeordnete Projektänderungen
  • Geringfügigkeit

Anwendungslegitimation

  • Offensichtliche Bewilligungsfähigkeit
  • i.d.R. keine Drittbetroffenheit

Abgekürzte Verfahren

  • Anzeigeverfahren
  • Kleine Baubewilligung

Umweltverträglichkeitsprüfung und Koordinationspflicht

  • Für Grossbau-Vorhaben sind eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und eine Koordination der Planungs- und Bewilligungsträger unumgänglich ist
  • Grundlage bilden die jeweiligen Erlasse, insbesondere Spezialgesetze etc.

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