Für Baubewilligungsstreitigkeiten gelten folgende Rechtsschutzprinzipien:
- Anwendung von EMRK 6 Ziffer 1
- Anspruch eines jeden, dass seine Sache in billiger Weise öffentlich und innert angemessener Frist gehört wird, und zwar von einem unabhängigen und unparteiischen, auf Gesetz beruhenden Gericht, das u.a. über zivilrechtliche Ansprüche und Verpflichtungen zu entscheiden hat
- Garantie eines fairen Gerichtsverfahrens
- Unabhängigkeit und Unparteilichkeit
- Richterliche Überprüfung der Sach- und Rechtsfragen (Kognition)
- Öffentlichkeit des Verfahrens
- Angemessene Verfahrensdauer
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