Baubewilligungen dürfen nur erteilt werden, wenn der Baureife- und Erschliessungspunkt der Abwasserbeseitigung gewährleistet ist.
Abwasserarten
- Verschmutztes Abwasser
- Fremdwasser
- Meteorwasser (Regenwasser)
Trenn- und Mischsystem
- Trennsystem
- Getrennte Ableitung von Schmutzwasser und Meteorwasser
- Das Trennsystem erfordert Wasserführung beim geplanten Bauobjekt und bezüglich der „Meteorwasserentsorgung“ (Versickernlassen oder Vorfluter etc.)
- Mischsystem
- Gemeinsame Ableitung von Schmutz- und Meteorwasser
Kanalisationsanlagen
- Öffentliche Anlagen
- Grundsätzlich ist es Sache der öffentlichen Hand, die Abwässer zu entsorgen und zu reinigen
- Private Anlagen
- Trennung von Abwasser und Meteorwasser im Gebäude und Areal (sieh oben)
- Feinerschliessung
- Vielfach werden rückwärtige Bauten oder Bauten mit Ableitungssituationen ohne natürliches Gefälle über Mitbenützungsrechte (Durchleitungsrecht) oder Leitungsbaurecht abwassermässig erschlossen
- Weitere Detailinformationen
- Ortsteile und Weiler ausserhalb des Generellen Entwässerungsplans (GEP)
- Entsorgungslösung oft durch private Abwasseranlagen oder Ableitungen
Anschluss
- Technische Anschlussvoraussetzungen
- In abwassertechnischer Hinsicht bestimmt sich der Anschluss nach der Nutzungsart des geplanten Bauobjektes
- Bewilligung
- Jeder Kanalisationsanschluss bedarf der Bewilligung der zuständigen kommunalen Behörde
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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