Baubewilligungen dürfen nur erteilt werden, wenn der Baureife- und Erschliessungspunkt der Abwasserbeseitigung gewährleistet ist.
Abwasserarten
- Verschmutztes Abwasser
- Fremdwasser
- Meteorwasser (Regenwasser)
Trenn- und Mischsystem
- Trennsystem
- Getrennte Ableitung von Schmutzwasser und Meteorwasser
- Das Trennsystem erfordert Wasserführung beim geplanten Bauobjekt und bezüglich der „Meteorwasserentsorgung“ (Versickernlassen oder Vorfluter etc.)
- Mischsystem
- Gemeinsame Ableitung von Schmutz- und Meteorwasser
Kanalisationsanlagen
- Öffentliche Anlagen
- Grundsätzlich ist es Sache der öffentlichen Hand, die Abwässer zu entsorgen und zu reinigen
- Private Anlagen
- Trennung von Abwasser und Meteorwasser im Gebäude und Areal (sieh oben)
- Feinerschliessung
- Vielfach werden rückwärtige Bauten oder Bauten mit Ableitungssituationen ohne natürliches Gefälle über Mitbenützungsrechte (Durchleitungsrecht) oder Leitungsbaurecht abwassermässig erschlossen
- Weitere Detailinformationen
- Ortsteile und Weiler ausserhalb des Generellen Entwässerungsplans (GEP)
- Entsorgungslösung oft durch private Abwasseranlagen oder Ableitungen
Anschluss
- Technische Anschlussvoraussetzungen
- In abwassertechnischer Hinsicht bestimmt sich der Anschluss nach der Nutzungsart des geplanten Bauobjektes
- Bewilligung
- Jeder Kanalisationsanschluss bedarf der Bewilligung der zuständigen kommunalen Behörde
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.