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Bauland

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Entsorgungsanschlüsse

Rechtsgebiet:
Bauland
Stichworte:
Bauland
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Baubewilligungen dürfen nur erteilt werden, wenn der Baureife- und Erschliessungspunkt der Abwasserbeseitigung gewährleistet ist.

Abwasserarten

  • Verschmutztes Abwasser
  • Fremdwasser
  • Meteorwasser (Regenwasser)

Trenn- und Mischsystem

  • Trennsystem
    • Getrennte Ableitung von Schmutzwasser und Meteorwasser
    • Das Trennsystem erfordert Wasserführung beim geplanten Bauobjekt und bezüglich der „Meteorwasserentsorgung“ (Versickernlassen oder Vorfluter etc.)
  • Mischsystem
    • Gemeinsame Ableitung von Schmutz- und Meteorwasser

Kanalisationsanlagen

  • Öffentliche Anlagen
    • Grundsätzlich ist es Sache der öffentlichen Hand, die Abwässer zu entsorgen und zu reinigen
  • Private Anlagen
    • Trennung von Abwasser und Meteorwasser im Gebäude und Areal (sieh oben)
    • Feinerschliessung
      • Vielfach werden rückwärtige Bauten oder Bauten mit Ableitungssituationen ohne natürliches Gefälle über Mitbenützungsrechte (Durchleitungsrecht) oder Leitungsbaurecht abwassermässig erschlossen
      • Weitere Detailinformationen
    • Ortsteile und Weiler ausserhalb des Generellen Entwässerungsplans (GEP)
      • Entsorgungslösung oft durch private Abwasseranlagen oder Ableitungen

Anschluss

  • Technische Anschlussvoraussetzungen
    • In abwassertechnischer Hinsicht bestimmt sich der Anschluss nach der Nutzungsart des geplanten Bauobjektes
  • Bewilligung
    • Jeder Kanalisationsanschluss bedarf der Bewilligung der zuständigen kommunalen Behörde

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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