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Dienstbarkeit

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Leitungsbaurecht

Rechtsgebiet:
Dienstbarkeit
Stichworte:
Dienstbarkeit, Dienstbarkeitsrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Charakteristika des Leitungsbaurechts sind stichwortartig wiedergegeben:

Funktion

  • Beschränktes dingliches Recht auf eine Baute auf fremdem Boden in Form von Leitungen [vgl. ZGB 676 Abs. 1]

Bedeutung

  • ziemlich verbreitet
  • auch für ähnliche Anlagen
  • Seilbahnen [vgl. BGE 97 I 876]
  • Vorrichtungen für Quarz-Abtransport [vgl. BGE 97 II 326]

Gesetzliche Ausgestaltung 

Begründung

  • als Personal- oder Grunddienstbarkeit
  • Öffentliche Beurkundung des Dienstbarkeitsvertrags + Grundbucheintrag (soweit nicht eine Legalservitut gemäss ZGB 676 besteht)

Rechte und Pflichten

  • Leitungsbauberechtigter
    • Recht auf einen Leitungsbau
    • Durchbrechung des Akzessionsprinzips
  • Leitungsbaubelasteter
    • Duldung des Leitungsbaus
    • Weitere Duldungen (oft nicht formalisiert)
      • Leitungsverteiler (Y)

Einräumungsentschädigung

  • meistens symbolischer Wert bei Rechtseinräumung, vielleicht Mitbenutzungsrecht als Durchleitungsrecht zG des Leitungsbaurechtsbelasteten

Ausübungsentschädigung

  • in der Regel keine jährliche, quartals- oder monatsweise Ausübungsentschädigung

Vgl. ferner:

  • Durchleitungsrecht

Weiterführende Informationen

Entschädigungsansätze für Schächte + erdverlegte Leitungen in Landwirtschaftsland

Literatur

  • HUSER MEINRAD, Leitungen zwischen privatem und öffentlichem Sachenrecht, in: ZBGR 97 (2016) 221 ff.

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