Für den bauwilligen Baulanderwerber oder Erwerber in einer angefangenen Baute ergeben sich folgende denkbare öffentlich-rechtliche Mängel:
Ausführung und Baukontrolle
- Bauausführung
- nicht in Übereinstimmung mit Baubewilligung
- nicht in Übereinstimmung mit materiellem Baupolizeirecht
- trotz abgelaufener Bewilligung
Widerrechtliche Bauten und Anlage
- Formelle Baurechtswidrigkeit
- Bauen ohne Baubewilligung
- Abweichung von den bewilligten Bauplänen
- Bauen nach Ablauf der Bewilligungsdauer
- Materielle Baurechtswidrigkeit
- Verstoss gegen materielles Recht
- Baupolizeirecht
- von der Baubehörde anzuwendendes öffentliches Recht
- Verstoss gegen materielles Recht
Massnahmen gegen widerrechtliche Bauten und Anlagen
- Vorsorgliche Massnahmen
- Baustopp
- Nutzungsverbot
- Siegelung
- ev. unverzügliches Einschreiten und sofortige Entfernung bei Bagatellanlagen
- Nachträgliches Baubewilligungsverfahren
- Anwendungsbereich
- Bauen trotz fehlender Baubewilligung
- nicht materiell baurechtswidrige Baute, die nachträglich bewilligt werden kann
- Verfahrensablauf
- Aufforderung der Baubehörde an den Bauherrn, im Rahmen eines nachträglichen Baubewilligungsverfahrens ein Baugesuch einzureichen
- Baurechtlicher Entscheid
- Erteilung des nachträglichen Bauentscheids, auf Basis des Rechtszustands im Zeitpunkt der Bauten-Errichtung
- Verweigerung der Baubewilligung, – nach Wahrung des rechtlichen Gehörs – unter allf. Anordnung von Wiederherstellungsmassnahmen
- Anwendungsbereich
- Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands
- Voraussetzungen
- Gesetzliche Grundlage
- Öffentliches Interesse
- Verhältnismässigkeit
- Kein Vertrauensschutz nach Treu und Glauben
- Keine Verwirkung durch Zeitablauf
- Vollzug
- Einschreitenspflicht
- Wiederherstellungsbefehl an Störer
- Wiederherstellungsmassnahmen bei Erforderlichkeit
- Abbruch
- Umbau
- Nutzungsverbot
- Dauernde Siegelung
- Rekonstruktion der widerrechtlich abgebrochenen Baute
- Nichtbauliche Massnahmen
- Verpflichtung des Grundeigentümers zu einem Tun oder Unterlassen
- zB Verpflichtung zur Auflösung eines Mietvertrages
- behördliche Vollstreckung
- Gelegenheitsgabe an Grundeigentümer zur freiwilligen Erfüllung
- Vollstreckung im eigentlichen Sinne
- Androhung der Zwangsvollstreckung (Ersatzvornahme-Androhung)
- Vollstreckungsbefehl
- Vollstreckung mit den Mitteln des Verwaltungszwangs (Ersatzvornahme)
- Rechtsschutz (Rechtsmittelmöglichkeit)
- Voraussetzungen
- Baustrafrecht
- Verstösse gegen Baupolizeirecht können nicht nur Verwaltungsmassnahmen, sondern auch strafrechtliche Massnahmen nach sich ziehen
- Bundesstrafrecht
- StGB 229 – Missachtung anerkannter Regeln der Baukunde
- Ferner Sanktionen von Spezialgesetzgebungen (USS 60 ff., GSchG 70 ff.)
- Kantonales Übertretungsstrafrecht, gestützt auf StGB 335 Abs. 1
Judikatur
- BGE 1C_59/2011 vom 10.05.2011
- Bei unrechtmässigem Zustand geht die Verpflichtung zur Wiederherstellung bei Grundstückveräusserung auf den Erwerber über; der Erwerber kann sich in einem solchen Fall nicht auf Gutgläubigkeit berufen
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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