Bedingte Grundstückkaufverträge sind zulässig und im Projektentwicklungsbereich oft anzutreffen. Als sog. Suspensivbedingung sind häufig anzutreffen die „Erteilung der Baubewilligung“ oder besser der „Eintritt der Rechtskraft der Baubewilligung“ bzw. je nach Verhandlungsspielraum die „Baufreigabe“. Der grundbuchliche Vollzug ist natürlich erst möglich, wenn die Bedingung eingetreten ist und die Grundbuchanmeldung, die bedingungsfeindlich ist, vorbehaltslos abgegeben werden kann. Der bedingte Kaufvertrag lässt sich nicht im Grundbuch vormerken (numerus clausus der vormerkbaren Rechte von ZGB 959); die Sicherung der Realerfüllung ist damit nicht möglich; es bleiben nur die Sicherung des Schadensausgleichs durch Konventionalstrafe, u.U. verbunden mit Personalsicherheiten (zB Bankgarantie, Bankbürgschaft) oder Realsicherheiten (zB Verpfändung eines Schuldbriefs oder Eintragung einer Grundpfandverschreibung).
Weiterführende Informationen
- Grundstückkauf.ch (in Arbeit) | grundstueckkauf
- Immobilienerwerb
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:BaurekursEinleitung zum BaurekursAutoren:IndustriebracheEinleitung zur IndustriebracheAutoren:BauprozessEinleitung zum BauzivilprozessAutoren:ZweitwohnungenEinleitung: Zweitwohnungen in der SchweizAutoren:VergaberechtEinleitung zum VergaberechtAutoren:BaueinspracheEinleitung zur Baueinsprache in der Schweiz
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht